Neues Bio-Siegel und neue Kennzeichnungsregeln der EU
Seit 1. Juli 2010 gelten neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung biologischer Lebensmittel und die Verwendung des neuen EU-Bio-Siegels.
Das so genannte Euro-Blatt wird ab sofort auf allen verpackten Bioprodukten, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, zu finden sein. Daneben können auch andere Gütesiegel abgebildet werden. Freigestellt ist die Kennzeichnung bei nicht verpackten und eingeführten Bio-Erzeugnissen. Die neuen Kennzeichnungsvorschriften verpflichten außerdem zur Angabe des Ortes, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war. Es gilt ein Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen.Bio-Logo fördert biologische Erzeugung und schützt Verbraucher
Die Änderungen sollen nicht nur einen Anschub für die biologische Erzeugung, sondern auch einen besseren Verbraucherschutz bewirken. „Wir hoffen, dass sich das neue EU-Bio-Logo zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickelt, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass die Erzeugnisse vollständig im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden“, sagte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloş.
Euro-Blatt symbolisiert „Natur“ und „Europa“
Das Euro-Blatt stellt die EU-Sterne dar, die auf einem grünen Hintergrund ein Blatt symbolisieren. Es vermittelt den Verbrauchern die klaren Botschaften „Natur“ und „Europa“. Das Logo, das von dem deutschen Studenten Dušan Milenković entworfen wurde, ging bei einer Online-Abstimmung im Rahmen eines Wettbewerbs für EU-Kunststudenten als Sieger hervor.
Konsumenten können sich auf Bio-Logo verlassen
Konsumenten, die Erzeugnisse mit dem EU-Bio-Logo kaufen, können sicher sein, dass
- mindestens 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden,
- das Erzeugnis mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms übereinstimmt,
- das Produkt direkt vom Erzeuger oder Verarbeiter in einer versiegelten Verpackung kommt,
- das Erzeugnis den Namen des Erzeugers, des Verarbeiters oder Großhändlers sowie den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle trägt.
Der Erzeugungsort der mit dem Bio-Logo versehenen Produkte ist je nach Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe mit „EU“, „Nicht-EU“ oder dem Namen des Erzeugungslandes anzugeben.
AMA-Biozeichen neben Euro-Blatt
Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. So wird das rot-weiß-rote AMA-Biozeichen zusätzlich die österreichische Herkunft des Produktes ausweisen.
Weitere Informationen zu den neuen Kennzeichnungsregeln finden Sie auf der EU-Website zur biologischen Landwirtschaft www.organic-farming.europa.eu
21.07.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


