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Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit
Die "Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit" ist eine Initiative des Lebensministeriums und soll dazu beitragen, die Gentechnikfreiheit in österreichischen Lebensmitteln zu sichern. Sie enthält acht Leitsätze, die von einer klaren Kennzeichnung über bessere Konsumenteninformation, klare Haftungs- und Koexistenzregelungen bis hin zur Unterstützung der Länder und des Handels reichen. > mehr + Downloads zu: Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit
21.04.2006, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Welche GV-Lebensmittel sind in der Europäischen Union zugelassen?
Nach der bis April 2004 geltenden „Novel-Food-Verordnung“ (EG 258/97) wurden 20 GV-Produkte zugelassen. Seit Inkrafttreten der Verordnung EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist eine ganze Reihe von Produkten dazu gekommen. > mehr zu: Welche GV-Lebensmittel sind in der Europäischen Union zugelassen?
23.10.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Wie erkenne ich gentechnikfreie Lebensmittel?
Es gibt mittlerweile zahlreiche Lebensmittel, bei deren Herstellung ganz bewusst jeglicher Einsatz gentechnischer Methoden und gentechnisch hergestellter Zutaten vermieden wird. Im österreichischen Lebensmittelcodex wurde dazu eine detaillierte Definition des Begriffs „Gentechnik-frei“ festgelegt. > mehr zu: Wie erkenne ich gentechnikfreie Lebensmittel?
23.10.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Vor der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln muss eine Risikoprüfung durchgeführt werden. > mehr zu: Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel
23.10.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
In November 2003 sind zwei neue EU-Verordnungen zur Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel in Kraft getreten. Seit dem Ende der Umsetzungsfrist am 18. April 2004 gelten diese neuen Bestimmungen in allen Mitgliedsstaaten. > mehr + Downloads zu: Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
23.10.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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Was muss gekennzeichnet werden?
Entsprechend den seit 18.April 2004 geltenden neuen EU-Bestimmungen zur Gentechnik-Kennzeichnung müssen alle Lebens- oder Futtermittel gekennzeichnet werden, die aus GVO hergestellt wurden, GVO enthalten oder selbst GVO sind, und zwar unabhängig von der Nachweisbarkeit im Endprodukt. > mehr + Downloads zu: Was muss gekennzeichnet werden?
23.10.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit
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"Vom Feld zum Teller" - Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) informiert in der Broschüre "Vom Feld zum Teller" über die Einzelheiten der Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel. Eine pdf-Version steht als Download zur Verfügung. > mehr + Downloads zu: "Vom Feld zum Teller" - Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel
08.02.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit




